Mögliche Formen der Qualitätssicherung
Es gibt bei den verschiedenen Berufen derzeit eine Vielzahl an Formen der Qualitätssicherung. Die wichtigsten sind:
· Gesetzliche Regelung (ähnlich Psychotherapie-Gesetz, MediatorInnen)
· Gewerberechtliche Regelung (wie etwa UnternehmensberaterInnen, Lebens- und SozialberaterInnen)
· Berufsbild / Berufsschutz (wie bei vielen Berufen im Sozialbereich)
· Mitgliedschaften in Verbänden oder Netzwerken (wobei vor der Aufnahmen gewisse Kriterien wie Ausbildung, Praxis etc bewertet werden: Vorbild SupervisorInnen-Verband)
· Fremd-/Selbstzertifizierung
· Gütesiegel, Auszeichnung, Prädikatisierung
· Freiwilliges "Bekenntnis" (durch freiwillige Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen o.ä., wobei sich die Mitglieder zur Einhaltung bestimmter Kriterien verpflichten, Vorbild: Forum Werteorientierung e. V. in Deutschland)
· Checklisten u. a. Entscheidungshilfen für KundInnen
· Schnittstellen (z. B. Beratungsstellen, die potentielle KundInnen bei der Auswahl beraten)
Jede dieser Formen hat Vor- und Nachteile. Das Institut für Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung setzt sich für eine eigengesetzliche Regelung vergleichbar dem MediatorInnen-Gesetz ein.